Prophylaxe allgemein

Den wesentlichen Erkrankungen „Karies = Zahnfäule“ und „Parodontitis = Zahnfleischentzündung“ soll durch eine gut abgestimmte Prophylaxe vorgebeugt werden. Beide Erkrankungen entstehen durch das Zusammenwirken von krankheitsverursachenden Bakterien und unzureichender Mundhygiene. Fehlernährung durch stark zuckerbetonte Nahrungsmittel und Rauchen verstärken das Ausmaß der Erkrankung. Je früher im Kleinkindalter eine Besiedlung mit Kariesbakterien durch Ansteckung erfolgt, desto ausgeprägter ist das Kariesrisiko für das ganze Leben!

Durch konsequente Prophylaxe kann Zahnverlust heute komplett vermieden werden, die Menschen können ihre Zähne bis zum Lebensende behalten.

Die Prophylaxe umfasst hier ein weites Feld. Der Stellenwert einer regelmäßigen und ordentlichen häuslichen Zahnpflege dürfte dabei hinreichend bekannt sein.

Vom sechsten bis 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche neben den routinemäßigen Kontrolluntersuchungen Anspruch auf Individualprophylaxe. Diese prophylaktischen Leistungen umfassen Versiegelungen, Zahnpflegeunterweisungen und Fluoridierungen zum Schutz der Zähne.

Weitere Felder der Prophylaxe sind professionelle Zahnreinigungen, die krankheitsverursachende Bakterien entfernen, aber auch Prophylaxe während der Schwangerschaft.

Prophylaxe beim Kind

Die Kinderbehandlung beim Zahnarzt erstreckt sich von der Behandlung zur Vorbeugung. Die gesetzlichen Krankenkassen engagieren sich für Kinder vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr in Frühuntersuchungsprogrammen. Vom sechsten bis 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche neben den routinemäßigen Kontrolluntersuchungen Anspruch auf Individualprophylaxe. Diese prophylaktischen Leistungen umfassen Versiegelungen, Zahnpflegeunterweisungen und Fluoridierungen zum Schutz der Zähne.

Neben den individualprophylaktischen Maßnahmen gibt es die Gruppenprophylaxe in den Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten und Schule. Hier hängt der Erfolg häufig sehr stark vom Engagement der Betreuungspersonen ab. Es wird versucht, durch Reihenuntersuchungen die schlimmsten Erkrankungsfälle zu erfassen und die Eltern aufzufordern, das Kind einer zahnärztlichen Behandlung zuzuführen. Die Kosten für die gruppenprophylaktischen Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

"Unser Kind bleibt kariesfrei"

… ist heute ein realistischer Wunsch verantwortungsbewusster Eltern, der sich zusammen mit einem entsprechend vorsorgeorientierten Zahnarzt durchaus umsetzen lässt.

Diese Vorsorge beginnt schon in der Schwangerschaft. Konsequente Eliminierung von offenen Kariesstellen und regelmäßige, effiziente Zahnreinigung zur Entfernung von Plaque und Zahnstein reduziert die Keimzahl in der mütterlichen Mundhöhle. Der Säugling selbst wird mit einer keimfreien Mundhöhle geboren. Für ein gesundes Leben ist aber eine Vielzahl von Bakterien in der Mundhöhle erforderlich. Diese Bakterien bekommt der Säugling überwiegend von seiner Mutter. Die Mutter und auch andere nahe Bezugspersonen geben aber nicht nur die guten Bakterien, sondern auch die schlechten, die kariesauslösenden, Bakterien weiter.

Deshalb ist es wichtig, dass besonders bei der Mutter die Anzahl der kariesverursachenden Bakterien so weit wie möglich reduziert ist. Alle anderen Bezugspersonen mit offener Karies oder Zahnfleischentzündungen sollten sich bei Kleinkindern zurückhalten (nicht den Schnuller oder den Löffel ablecken), damit die krankmachenden Bakterien dem Säugling so nicht mit auf den Weg gegeben werden. Haben sich die kariesverursachenden Bakterien bis zum Alter von zwei Jahren in der Mundhöhle breit gemacht, haben es die guten Bakterien schwer, sich zu entwickeln. Im geringen Umfang sind kariesverursachende Bakterien immer vorhanden, das lässt sich nicht vermeiden, aber ihre Zahl sollte möglichst gering gehalten werden.

Die kariesverursachenden Bakterien vermehren sich bei Zufuhr von süßen Speisen besonders schnell. Kinder sollten deshalb nicht an die Geschmacksqualität "süß" gewöhnt werden. Plastiktrinkflaschen verleiten dazu, dem Kind diese zur Selbstbedienung zu überlassen. Es sollte sich aber nur Wasser in diesen Flaschen befinden, dann trinken die Kinder ihrem natürlichen Durstgefühl entsprechend und nicht aus Lust auf süßen Saft. Besonders Großeltern sollten nicht versuchen, sich die Liebe ihrer Enkelkinder durch das ständige Verteilen von Süßigkeiten zu erkaufen. Sie erweisen den Kindern einen „Bärendienst“ und unterlaufen damit häufig die Zielsetzung der Eltern.

Kindern sollen keineswegs die Süßigkeiten verboten werden, aber sie sollen lernen, diese nur ab und zu zu genießen, damit die Zähne nicht ständig von Zuckerbrühe umspült werden, die dem Zahnverfall Vorschub leistet.

Vom ersten Zahn an sollten die Eltern versuchen, mit den heute zahlreich erhältlichen Hilfsmitteln die Zähne des Kindes regelmäßig zu reinigen. Das regelmäßige Ritual gewöhnt die Kinder ans Zähneputzen und vor allem daran, dass jemand anderes in die Mundhöhle hineingeht. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Kind auch beim Zahnarzt eher den Mund aufmacht. Mit zunehmendem Alter lernen die Kinder, selbst die Zahnbürste zu führen. Dies können sie entwicklungsbedingt aber frühestens im Alter der Einschulung. Deshalb kann nicht deutlich genug unterstrichen werden, dass die Verantwortung für die gründliche Reinigung der kindlichen Zähne bei den Eltern liegt. Die Kinder können vorputzen und die Eltern putzen nach. Auch über die Einschulung hinaus sollte dieses Verfahren beibehalten werden.

Im Alter von zwei Jahren sind meistens alle 20 Milchzähne durchgebrochen. Jetzt ist es an der Zeit, das Kind langsam an den Zahnarztbesuch zu gewöhnen. Auch wenn beim ersten oder zweiten Mal der Mund noch nicht aufgemacht wird, erlebt das Kind Gerüche und Ambiente der Zahnarztpraxis und kann sich langsam daran gewöhnen. Problematisch ist, wenn der erste Zahnarztbesuch mit der Notwendigkeit zahnärztlicher Behandlung verbunden ist.

Bei den Frühuntersuchungen werden der ordnungsgemäße Durchbruch der Zähne und die Entwicklung von Unter- und Oberkiefer überprüft. So können gravierende Fehlstellungsentwicklungen früh erkannt werden. Für Kinder und Jugendliche gibt es auch von den gesetzlichen Krankenkassen ein Individualprophylaxeprogramm, in welches das Kind im entsprechenden Alter von der Zahnarztpraxis aufgenommen wird.

Quelle: Deutsche Zahnarztauskunft
x